Kosmetika – Neue Antragsfristen zur Verlängerung von NMPA Importlizenz

Registrierung für Kosmetika – Neue Antragsfristen zur Verlängerung.

Ab 1.9.2017 tritt die NMPA Verlautbarung #1378 in Kraft, nach der sich die Fristen bei der  Verlängerung der Importlizenz für Kosmetik ändern:

Die Verlängerung der Importlizenz für Kosmetik ist sechs Monate vor Ablauf zu beantragen, nicht vier Monate, wie bisher.

  1. Wenn weitere Änderungen angemeldet werden, müssen diese zehn Monate vor Ablauf des Zertifikats beantragt werden, dabei kann die Verlängerung des Zertifikats gleichzeitig erfolgen.
  2. Die technische Prüfung der NMPA für die Verlängerung des Zertifikats dauert drei Monate ab Eingang des Antrags